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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 491/2007 vom 24.07.2007
Reform der Arbeitsmärkte in Europa
Die Europäische Kommission hat nach Informationen der Landesvertretung NRW in Brüssel Ende Juni 2007 eine Mitteilung über „Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit“ angenommen. Flexicurity bedeute eine integrierte Strategie zur gleichzeitigen Verbesserung der Flexibilität von Arbeitnehmern und Unternehmen und ihrer sozialen Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt. Entsprechende Strategien sollten dabei helfen, die europäischen Arbeitsmärkte zu modernisieren und die Herausforderungen und Chancen der Globalisierung besser zu bewältigen bzw. zu nutzen.
Bei dem Flexicurity-Ansatz handele es sich der Kommission zufolge nicht darum, die Sicherheit für eine Gruppe zu verringern, um sie für eine andere zu erhöhen, vielmehr ergänzten sich Flexibilität und Sicherheit. Flexicurity stelle einen umfassenden arbeitsmarktpolitischen Ansatz dar, der die Gewährleistung ausreichender Flexibilität in vertraglichen Regelungen verbindet mit der Sicherheit für Arbeitnehmer, auf ihren Arbeitsplätzen zu verbleiben oder rasch neu finden zu können, wobei in den Übergangsphasen ein angemessenes Einkommen gewährleistet sein müsse.
Az.: III 841