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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 486/2000 vom 05.09.2000
Reform der Bundeswehr
Im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Reform der Bundeswehr zeichnet sich ab, daß voraussichtlich im wesentlichen das Konzept von Verteidigungsminister Rudolf Scharping weiterverfolgt wird, das folgende Kernbestandteile vorsieht:
- "präsente Kräfte" von 255.000 Soldaten (bisher ca. 320.000)
- weitere 22.000 Stellen zum Ausgleich von Engpässen durch Berufsförderungsmaßnahmen oder Erziehungsurlaub
- ca. 100.000 Wehrpflichtige pro Jahr, verteilt auf 75.000 Plätze bei Reduzierung der Wehrpflicht auf neun Monate
- 80.000 - 90.000 Zivilbeschäftigte (bisher 132.000).
Die Reduzierung wird die Truppenteile unterschiedlich stark betreffen. Infolge der veränderten Aufgabenstruktur wächst die Bedeutung und relative Stärke von Luftwaffe und Marine, die demzufolge nur in sehr geringem Umfang abgebaut werden sollen.
Ausdrücklich haben sowohl der Minister wie auch Staatssekretär Kolbow und Sprecher der Regierungsfraktionen Standortschließungen in größerem Umfang ausgeschlossen. Lediglich die 166 "Kleinststandorte" mit maximal 50 Dienstposten sollen auf ihre militärische Notwendigkeit überpüft werden. Alle anderen ca. 430 Standorte sollen durch interne wirtschaftliche Optimierungsprozesse und Einbeziehung der lokalen und regionalen Wirtschaft kostengünstiger betrieben werden.
Dabei darf allerdings nicht verkannt werden, daß auch unterhalb einer völligen Schließung durch gravierende Verkleinerungen erhebliche wirtschaftliche Nachteile in den Standortgemeinden eintreten können. In Abstimmung mit den Ländern soll bei der Standortreduzierung ein Ausgleich zwischen betriebswirtschaftlicher Optimierung und den volkswirtschaftlichen Belangen insbesondere strukturschwacher Gebiete gefunden werden.
Der Arbeitskreis "Garnisonen" des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat sich in den vergangenen Monaten eingehend mit den kommunalen Belangen im Rahmen der Reform der Bundeswehr befaßt und Mitte Juli 2000 folgenden Beschluß gefaßt:
"Der Arbeitskreis Garnisonen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sich die Verantwortlichen in Bundesregierung und Bundestag der wirtschaftlichen Bedeutung einer Bundeswehrstationierung für die Standortgemeinden insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen bewusst sind.
Der Arbeitskreis Garnisonen fordert deshalb, dass die Vorschläge der Bundesregierung nicht nur mit Bundestag und den Ländern, sondern gleichermaßen mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf Bundes- und Länderebene eingehend erörtert werden. Nur so können rechtzeitig die lokalen Gesichtspunkte der anstehenden Reduzierung von Soldaten und Zivilbeschäftigten sachgerecht in die Entscheidungen einbezogen werden.
Sonderopfer einzelner Städte und Gemeinden darf es nicht geben. So müssen insbesondere Standortschließungen in strukturschwachen Räumen unterbleiben.
Sollte es an einzelnen Standorten aus zwingenden militärpolitischen Erwägungen gleichwohl zu wirtschaftlich und sozial einschneidenden und raumordnerisch bedeutsamen Reduzierungen kommen, müssen im Rahmen eines speziellen Konversionsprogrammes Mittel für eine Umstrukturierung der jeweiligen lokalen bzw. regionalen Wirtschaft bereitgestellt werden. Zur Finanzierung können Teile der eingesparten Stationierungskosten eingesetzt werden.
Die dringend erforderliche Änderung der Richtlinien zur Grundstücksverwertung muss mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden, um die umfangreichen Erfahrungen der Kommunen einbeziehen zu können.
Die vorgesehene wirtschaftliche Optimierung der Standorte sollte in enger Abstimmung mit den Standortkommunen erfolgen, die eine Einbindung der lokalen Wirtschaft gewährleisten können."
Voraussichtlich Ende September soll die Feinplanung der künftigen Standorte im Bundesverteidigungsministerium abgeschlossen sein. Der DStGB-Arbeitskreis Garnisonen ist bemüht, die gemeindlichen Belange nachhaltig in den Diskussionsprozeß einzubringen,
Az.: III 155 - 60