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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 252/1997 vom 20.05.1997
Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer
I. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat am 09.04.1997 gegenüber dem Finanzausschuß des Deutschen Bundestages nachfolgende Erste Stellungnahme zur Einkommensteuerreform 1998 abgegeben:
Anlage 1 bitte scannen
II. Mit Schreiben vom 06.05.1997 gab die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Finanzausschuß des Deutschen Bundestages folgende Stellungnahme zum Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1999 ab:
Anlage 2 inkl. Zusammenstellung bitte scannen
III. Der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes faßte am 05./06.05.1997 in Vaihingen/Enz zur Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer folgenden Beschluß:
"1. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt grundsätzlich die Absicht der Bundesregierung, im Rahmen einer grundlegenden Reform des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts die Rahmenbedingungen für mehr Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbessern.
2. Die Steuerreform kann nur mit Zustimmung aller betroffenen staatlichen Ebenen realisiert werden. Die hierzu erforderlichen Gespräche auch mit den Kommunen sind unverzüglich aufzunehmen.
3. Angesichts der nach wie vor angespannten Haushaltssituation sind die Städte und Gemeinden allerdings nicht in der Lage, jährliche kassenwirksame Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 9 Mrd DM ab 1999 zu verkraften. Der notwendige angemessene Ausgleich ist durch flankierende Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite zu schaffen, insbesondere durch:
- eine Verankerung des Konnexitätsprinzips in Art 104a GG im Rahmen einer umfassenden Gemeindefinanzreform
- eine grundlegende Reform der Sozial- und Jugendhilfe
- einen Abbau überflüssiger Normen und Standards
- eine adäquate Beteiligung der Städte und Gemeinden an allen Refinanzierungsmaßnahmen.
4. Eine Erhöhung der Gewerbesteuerumlage schon für das Jahr 1998 ist abzulehnen, da eventuelle Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erst ab 1999 kassenwirksam werden können. Eine Erhöhung der Gewerbesteuerumlage ab 1999 setzt voraus, daß unter Beachtung der unter Punkt 1 bis 3 aufgestellten Forderungen bei den Städten und Gemeinden abschöpfbare reformbedingte Mehreinnahmen eintreten."
Az.: V-921-00