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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 211/2001 vom 05.04.2001
Reform der Gemeindeprüfung
Das Präsidium hat sich auf seiner Sitzung am 15.03.2001 erneut mit o.g. Problematik beschäftigt und einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:
1. Das Präsidium sieht sich auch durch die Feststellungen und Schlußfolgerungen des 2. WIBERA-Gutachtens in seiner eigenen Defizitanalyse bezüglich der überörtlichen Gemeindeprüfung bestätigt.
2. Auf der Grundlage der beiden WIBERA-Gutachten von 1994 und 2000, der Diskussionen in den Mitgliedsgemeinden sowie Fachgremien des Verbandes, spricht sich das Präsidium unter Bekräftigung seiner bisherigen Beschlüsse vom 29. Mai 1996 und 18. November 1999 dafür aus, die überörtliche Gemeindeprüfung in eine kommunal bestimmte zentrale Institution zu verlagern.
3. Die dringend notwendige Reform sollte insbesondere folgende wesentliche Eckpunkte berücksichtigen:
- Konzentration der überörtlichen Prüfung in einer landesweit zuständigen Gemeindeprüfungsanstalt, die im wesentlichen kommunal bestimmt wird;
- Freiheit von staatlichen Vorgaben an die Prüfungstätigkeit;
- Eine rechtlich abgesicherte, den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragende Neubestimmung der Funktion der überörtlichen Gemeindeprüfung, bei der die Beratung (auf Antrag) in Wirtschaftlichkeits- und Organisationsfragen (erste Säule) gleichberechtigt neben der traditionellen Rechtmäßigkeits- und Ordnungsprüfung (zweite Säule) steht. Letztere sollte sich dabei, um Doppelarbeit zu vermeiden, auf subsidiäre Funktionen (Sytemprüfung und Überwachungsprüfung) beschränken.
- Angemessener Finanzierungsbeitrag des Landes.
4. Angesichts der beabsichtigten Einführung des neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ist die Einrichtung einer landesweit agierenden Gemeindeprüfung alsbald erforderlich, um den Schwerpunkt der Wirtschaftlichkeitsprüfung für alle Kommunen auf einem hohen Standard landesweit zu gewährleisten.
Az.: IV-951-01/2