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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 291/2011 vom 15.06.2011
Reform der Grundsteuer
Bei der Verprobung der Grundsteuerreformmodelle (vgl. Mitteilung Nr. 165 vom 10.03.2011) gibt es eine unerfreuliche Entwicklung. Demnach wird es nicht möglich sein, der Finanzministerkonferenz bis Ende 2011 die Verprobungsergebnisse vorzulegen.
Für die Datenweitergabe durch die Länderfinanzbehörden an das Statistische Bundesamt fehlt es gegenwärtig an einer Rechtsgrundlage. Um eine Verletzung des Steuergeheimnisses auszuschließen, muss daher zunächst eine Rechtsgrundlage im Steuerstatistikgesetz geschaffen werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wurde zwar kurzfristig durch Länderantrag auf den Weg gebracht (siehe Gesetzentwurf Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BR-Drs. 253/1/11, S. 28). Die Rechenzentren der Finanzverwaltung können die geplanten Erstlieferungen von Daten allerdings erst nach der Verabschiedung des Gesetzes vornehmen; ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird aber nicht vor Dezember 2011 erwartet. Eine Vorablieferung der Daten „im Vorgriff“ auf das Gesetz ist aus Rechtsgründen ausgeschlossen.
Zumindest die bereits laufenden Vorarbeiten (z. B. der AG Administration) sollen jedoch nicht unterbrochen werden.
Az.: IV/1 931-02