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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 205/2011 vom 04.04.2011
Reform der Grundsteuer
Gegen das Urteil des BFH vom 30.06.2010 (Az.: II R 12/09 — vgl. StGB NRW-Mitteilung Nr. 329/2010 vom 18.08.2010), wonach die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens jedenfalls für Stichtage bis zum 01.01.2007 noch verfassungsgemäß sind, ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden (Az. des BVerfG: 2 BvR 287/11). Mit der Verfassungsbeschwerde wird die Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften sowie die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung gerügt. An unseren Empfehlungen zur Behandlung von Anträgen auf Vorläufigkeitserklärungen in den Grundsteuerbescheiden (vgl. StGB NRW-Mitteilung Nr. 165/2011 vom 10.03.2011) ändert dies nichts.
Zwischenzeitlich liegen auch die Anlagen zu dem Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Reform der Grundsteuer vor, die von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Steuern > Grundsteuer > Reform der Grundsteuer abgerufen werden können. Diese enthalten u. a. eine Zusammenstellung von Pro- und Contra-Argumenten zu den drei Modellen. Dabei stammen die Pro-Argumente jeweils allein von der Arbeitsgruppe, die das Modell entwickelt hat; während die Contra-Argumente jeweils von den Arbeitsgruppen der anderen Modelle eingebracht wurden. Konsens konnte wohl nur darüber hergestellt werden, dass es einen allgemeinen Konsens im Kreis der Länder eben nicht gibt.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir informieren.
Az.: IV/1 931-02