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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 276/2023 vom 26.04.2023
Reform der Konzessionsvergabe wird beim Bürokratieabbau priorisiert
Im Rahmen der von der Bundesregierung durchgeführten Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau ist unter anderem die Reform der Konzessionsvergabe im Energiebereich adressiert worden. Erfreulicherweise ist dieses Reformvorhaben auf einem vorderen Listenplatz. Die kommunalen Spitzenverbände werden sich nun für eine rasche Umsetzung einsetzen.
Auf der Liste von insgesamt 132 Vorschlägen befindet sich das Thema „De-minimis-Klausel bei der Konzessionsvergabe gemäß § 46 Absatz 3 EnWG“ auf Platz 11; auf der Liste der zuständigen Fachressorts – in diesem Fall das BMWK – ist das Thema sogar auf Platz 4.
Das Ergebnisdokument der Verbändeabfrage ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar: www.bmj.de
Die Vergabe von Konzessionen im Bereich der Strom- und Gasnetze wird immer komplexer und beschäftigt die Gerichte. Der DStGB hat daher gemeinsam mit den Landesverbänden ein Positionspapier erarbeitet, in dem gesetzlicher Änderungsbedarf gegenüber der Bundesregierung geltend gemacht wird. In dem Papier ist der Vorschlag einer De-Minimis-Klausel bei der Konzessionsvergabe enthalten. Danach sollte insbesondere für Gemeinden mit einer kleineren Verwaltungsstruktur (bis 25.000 Einwohner) eine grundlegende Vereinfachung des Konzessionsvergabeverfahrens nach § 46 ff. EnWG erfolgen. Das umfangreiche Konzessionsverfahren ist ohne kostenaufwändige rechtliche und technisch-wirtschaftliche Beratung in vielen Fällen nicht durchführbar. Kleinere Gemeinden verfügen regelmäßig über zu wenig Personal, um ein Vergabeverfahren durchzuführen, welches einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Das DStGB-Positionspapier „Kernforderungen bei der Konzessionsvergabe im Energiebereich“ ist abrufbar unter www.dstgb.de (Rubrik: Publikationen / Positionspapiere).
Az.: 28.7.1-007/005