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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 378/2003 vom 14.04.2003
Reform des Anti-Dialer-Gesetzes
Das Bundeskabinett hat am 09.04.03 einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem der Missbrauch bei der Nutzung der 0190er- und 0900er-Nummern eingedämmt werden soll. Nach dem Entwurf sollen entsprechende Anrufe maximal drei Euro pro Minute kosten, nach einer Stunde muss die Verbindung automatisch getrennt werden. Der Preis für die Nutzung der Nummer muss außerdem angegeben werden, bevor Kosten entstehen.
Um den Missbrauch zu verhindern, soll jeder Nutzer soll bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Namen und ladungsfähige Anschrift des Anbieters erfragen können. Für Computernutzer ist von Bedeutung, dass so genannte Dialer, die von Rechner aus kostenpflichtige Verbindungen aufbauen können, bei der RegTP registriert werden müssen.
Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Sommer von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden. Der Entwurf befindet sich im Intranet des StGB NRW.
Az.: G/3 805-01