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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 367/1997 vom 20.07.1997
Reform des Energiewirtschaftsrechts
In der ersten Lesung der unterschiedlichen Reformvorstellungen zur zukünftigen Ausgestaltung des Energierechts im Plenum des Deutschen Bundestages am 17.04.1997 sind die Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Wirtschaft - federführend - sowie den Innen-, Rechts- und Umweltausschuß überwiesen worden. In Frage stehen dabei drei Gesetzentwürfe:
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (BT-Drs. 13/7274),
- SPD-Fraktion: Entwurf eines Gesetzes über die Elektrizitätswirtschaft (BT-Drs. 13/7425) sowie
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Energiewirtschaft (BT-Drs. 13/5352).
Am 02.06.1997 hat der Ausschuß für Wirtschaft des Deutschen Bundestages eine ganztägige öffentliche Anhörung zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes durchgeführt. Aus dieser öffentlichen Anhörung sind - auch nach der Bewertung durch die Presse und unabhängiger Dritter - die Kommunen als Punktsieger hervorgegangen. Dies zeigt auch deutlich die Tatsache, daß unmittelbar nach der Anhörung aus den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und F.D.P. ein Änderungsbedarf am Gesetzentwurf der Bundesregierung signalisiert wurde. Insbesondere könnte durch eine Modifizierung des kommunalerseits in die Diskussion eingeführten Single-Buyer-Ansatzes ein Entgegenkommen zugunsten der Kommunen und ihrer kommunalen Unternehmen versucht werden. Eine Konkretisierung dieser Vorstellungen steht derzeit noch aus. Die kommunalen Spitzenverbände haben verdeutlicht, daß sie jederzeit für diesbezügliche konstruktive Gespräche auch weiterhin zur Verfügung stehen.
Unter Berücksichtigung dieser Ausgangssituation wird der Wirtschaftsausschuß nicht - wie ursprünglich beabsichtigt - eine abschließende Beratung der Gesetzentwürfe noch vor der parlamentarischen Sommerpause durchführen können; diese ist vielmehr für die erste Septemberhälfte zu erwarten, so daß alsdann in der zweiten Septemberhälfte die zweite und dritte Lesung der Gesetzentwürfe durch das Plenum des Deutschen Bundestages stattfinden könnte. Hieran schließt sich alsdann der entscheidende zweite Durchgang des Bundesrates an.
Az.: V/2-811-00