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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 194/1997 vom 05.04.1997
Reform des Energiewirtschaftsrechts
I. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 19.12.1996 zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
Die Bundesregierung hat am 18.03.1997 ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 806/96 - Beschluß -) zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts verabschiedet. Was insbesondere die Kommunalaspekte betrifft, so muß die Gegenäußerung der Bundesregierung aus gemeindlicher Sicht als enttäuschend bezeichnet werden. Trotz umfangreicher kommunaler Bemühungen und vieler Gespräche, vornehmlich im Bundeswirtschaftsministerium, ist damit Punkt 2 des Beschlusses des Bundeskabinetts vom 23.10.1996, "im weiteren Gesetzgebungsverfahren offen zu sein für Änderungen des Gesetzentwurfs im Sinne der Kommunen", nicht umgesetzt worden. Lediglich im Bereich der insbesondere für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wichtigen Konzessionsabgabeproblematik gibt es einen erkennbaren Fortschritt; darüber hinaus enthält die Gegenäußerung entweder recht unverbindliche Absichts- bzw. Willenserklärungen oder aber eine klare Abwehrhaltung gegenüber zentralen gemeindlichen Positionen.
Die wesentlichen kommunalrelevanten Aussagen der Gegenäußerung lassen sich im Überblick wie folgt darstellen:
1. Zur weiteren Absicherung der Konzessionsabgabe wird in § 8 Abs. 1 Satz 1 - entsprechend dem nachdrücklichen Votum des DStGB - nunmehr ausdrücklich klargestellt, daß eine Nutzung der gemeindlichen Wege durch die Wettbewerber nur auf der Grundlage eines Vertrages erfolgen kann. Darüber hinaus wird den Gemeinden in einem neu anzufügenden Satz 2 das Recht eingeräumt, den Abschluß derartiger Verträge abzulehnen, "solange das Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Zahlung von Konzessionsabgaben in Höhe der Höchstsätze nach § 9 Abs. 2 verweigert und eine Einigung über die Höhe der Konzessionsabgaben noch nicht erzielt ist.
2. Die Bundesregierung bietet an, sich für eine Entschließung des Deutschen Bundestages hinsichtlich einer Lockerung der Beschränkungen des Gemeindewirtschaftsrechts für Stadtwerke durch die Länder einzusetzen.
3. Die Bundesregierung erklärt ferner ihre Bereitschaft, gegenüber den Kartellbehörden des Bundes und der Länder sicherzustellen, daß zukünftig Kooperationen zwischen Stadtwerken zur Stärkung und Sicherung ihrer Wettbewerbspositionen ermöglicht werden und zudem das Instrument der Fusionskontrolle auch bei vertikalen Zusammenschlüssen auf der kommunalen Versorgungsstufe konsequent angewendet wird.
4. Die Bundesregierung bekräftigt die Aufrechterhaltung des Querverbundausgleichs bei Stadtwerken.
5. Die Bundesregierung lehnt folgende kommunale Forderungen, die sich auch der Bundesrat in seiner Beschlußfassung vom 19.12.1996 weitgehend zu eigen gemacht hatte, zum Teil sehr nachdrücklich ab:
- die Aufnahme des Alleinabnehmersystems als Netzzugangsalternative,
- Regelungen zur Präzisierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (Service Public),
- Definition der Energieversorgung als öffentliche Aufgabe (und damit in Verbindung stehende Energiekompetenz der Gemeinden),
- Nachrangigkeit des parallelen Leitungsbaus gegenüber den Netzzugangsalternativen Durchleitung und Alleinabnehmersystem,
- Vorrangregelungen für die Stromerzeugung und Einspeisung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung,
- gesetzliche Regelung zur Anpassung bestehender Energiebezugsverträge,
- gesetzliche Festschreibung des Grundsatzes der Gleichpreisigkeit innerhalb eines Versorgungsgebietes sowie
- die Ausgestaltung eines speziellen Durchleitungstatbestandes.
II. SPD-Entwurf eines Gesetzes über die Elektrizitätswirtschaft
Die SPD-Bundestagsfraktion wird einen eigenen Entwurf eines Gesetzes über die Elektrizitätswirtschaft in die parlamentarischen Beratungen einführen. Dieser Entwurf ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht fraktionsseitig abschließend beraten und verabschiedet worden. Die kommunalen Spitzenverbände werden noch Gelegenheit erhalten, in einem Gespräch mit der Arbeitsgruppe Energie der SPD-Bundestagsfraktion zu den SPD-Vorstellungen Stellung nehmen zu können.
III. Weiterer Fahrplan
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird in diesen Tagen dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die 1. Lesung soll nach unserem Kenntnisstand am 17.04.1997 stattfinden. Unmittelbar vor dieser 1. Lesung will auch die SPD ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zuleiten.
Az.: V/2-811-00