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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 219/2017 vom 01.03.2017
Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds
Am 17.02.2017 hat der Bundesverband deutscher Banken den vom Vorstand am 15.02.2017 beschlossenen Vorschlag zur Reform seiner freiwilligen Einlagensicherung publik gemacht. Der Schutz soll demnach zukünftig auf private Kunden konzentriert werden. Ab dem 01.10.2017 sollen bankähnliche Kunden (bestimmte Wertpapierfirmen und Finanzinstitute) sowie Bund, Länder und Kommunen nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung unterfallen, da diese in der Regel die notwendigen Kenntnisse hätten, um Risiken einschätzen zu können. Deren Anlagerisiken sollen deswegen bei einer etwaigen Pleite einer privaten Bank künftig nicht mehr durch den Einlagensicherungsfonds aufgefangen werden. Für bestehende Einlagen gilt Bestandsschutz. Der weitere Zeitplan sieht eine Verabschiedung des Reformvorschlags auf der Delegiertenversammlung des Bankenverbandes am 05.04.2017 in Berlin vor.
Der Städte- und Gemeindebund NRW und der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnen weiterhin eine Benachteiligung der Kommunen bei einer Neuregelung der freiwilligen Einlagensicherung ab und betreiben auch insofern aktive Pressearbeit (vgl. http://app.wiwo.de/unternehmen/banken/einlagensicherung-banken-schraenken-den-schutz-ihrer-kunden-ein/19407436.html?mwl=ok). Die Steuerzahler haben wie die Kommunen ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitweilig angelegtes kommunales Geld nicht schlechter abgesichert wird als Privatanlagen. Auch fördert der Vorschlag des Bankenverbandes die Gefahr von Verwerfungen in der Bankenbranche, da institutionelle Anleger, wie eben auch eine Kommune, künftig mit Verweis auf die Neuregelung und nicht final abschätzbarer Risiken ihr Geld woanders anlegen könnten.
Weitere Informationen zur geplanten Reform können auf der Homepage des Bankenverbandes abgerufen werden unter https://bankenverband.de/newsroom/presse-infos/bankenverband-plant-reform-des-freiwilligen-einlagensicherungsfonds/ .
Az.: 41.5.3 ha