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StGB NRW-Mitteilung 345/2004 vom 02.04.2004
Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
Mit einem gemeinsamen Vorstoß haben Nordrhein-Westfalen und Bayern einen Antrag zur Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Bundesrat eingebracht. Er soll auf der einen Seite dazu beitragen, die zum Teil galoppierende Kostenentwicklung der vergangenen Jahre einzudämmen, zum anderen aber auch den Schutzauftrag der Jugendämter so stärken, dass Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter künftig schneller zum Wohle der Kinder und Jugendlichen handeln können.
Allein in NRW sind die Ausgaben der Kommunen für die Erziehungshilfen zwischen 1995 und 2001 von knapp 780 Millionen Euro auf über eine Milliarde Euro gestiegen.
Um die Ausgaben in diesem Bereich zu drosseln, schlagen NRW und Bayern unter anderem vor, dass Eltern, wenn ihre Kinder in Heimen untergebracht werden, das Kindergeld an die Jugendämter weiterleiten müssen.
Der Vorstoß der beiden Bundesländer richtet sich aber auch an die Jugendgerichte. So soll die Bundesregierung prüfen, ob künftig die von den Jugendgerichten angeordneten Jugendhilfemaßnahmen auch von der Justizseite finanziert werden müssen.
Zu einem starken Kostenanstieg hat der erst Mitte der 90er Jahre in das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes aufgenommene § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) geführt. Seit 1997 haben sich die Ausgaben der nordrhein-westfälischen Jugendämter in diesem Bereich mehr als verdoppelt: von 14 Millionen Euro auf 32,3 Millionen Euro im Jahr 2001. NRW und Bayern wollen dieser Entwicklung unter anderem dadurch einen Riegel vorschieben, dass die so genannte "Selbstbeschaffung" von therapeutischen Leistungen unterbunden wird. Bisher haben sich Eltern oftmals auf ein medizinisches oder psychologisches Gutachten hin selbst Hilfen für ihre Kinder beschafft ohne dass die Jugendämter daran beteiligt waren - nur die Kosten mussten sie übernehmen. Um weiteren Fehlentwicklungen in diesem Bereich vorzubeugen, sollen zudem künftig die Eltern - je nach Einkommen und Zahlungskraft - an den Kosten ambulanter therapeutischer Maßnahmen beteiligt werden.
Die durch den Vorstoß im Bundesrat angestrebten Kostensenkungen sollen unter anderem dazu führen, dass die Jugendämter wieder verstärkt vorbeugend arbeiten und somit Kindern und Jugendlichen rechtzeitiger helfen können. So sollen, wenn eine unmittelbare Gefahr für das Kind droht, Sozialarbeiter auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss, Kinder in ihre Obhut nehmen können.
Az.: III/2 702