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StGB NRW-Mitteilung 507/2002 vom 05.09.2002
Reform des Waffenrechts
Der Gesetzgeber hat mit der endgültigen Zustimmung des Bundesrates am 21.6.2002 nach langem Verfahren das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts verabschiedet. Damit wird u.a. die Altersgrenze für den Erwerb und den Besitz von Schußwaffen von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt. Der Gesetzesbeschluß ist das Ergebnis einer parteiübergreifenden Einigung von Bund und Ländern, mit der das vom Bundestag am 26.4.2002 beschlossene Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts nach den Ereignissen an einer Erfurter Schule im Zuge eines Vermittlungsverfahrens in zahlreichen Punkten abgeändert wurde.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts ist im Intranetangebot des Verbandes unter Fachinformation und Service, "Recht und Verfassung" unter dem Stichwort "Waffenrecht" abrufbar.
Quelle: DStGB Aktuell 2902 vom 19.7.2002
Az.: I/2 101-30