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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 492/2007 vom 25.06.2007
Regelleistungen des SGB II angehoben
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat darüber informiert, dass die monatliche Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II (derzeit 345 Euro) ab dem 01.07. 2007 um 0,54 % angepasst werden soll.
Nach Zustimmung des Bundesrates, die am 08.06.2007 erfolgt ist, werden demnach die monatlichen Regelleistungen des SGB II für Personen, die allein stehend oder allein erziehend oder deren Partner minderjährig sind, auf 347 Euro und für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft auf 278 Euro angehoben. Die Regelleistung beträgt in den Fällen, in denen zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet haben, ab 01.06.2007 312 Euro.
Az.: III 810-21