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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 171/2014 vom 29.01.2014
Regeln beim Verkauf ehemals militärisch genutzter Liegenschaften
Der Bundesrat hat mit einer Entschließung die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) vorzulegen. Der Gesetzentwurf soll die Regelung enthalten, dass bei Veräußerung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch strukturpolitische Ziele der Länder und der betroffenen Kommunen gleichrangig zu berücksichtigen sind.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates über die Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vom 15. Juli 2012 ist nach wie vor nicht im Bundestag beraten worden. Die Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf abgelehnt. Der Gesetzentwurf enthielt den aus kommunaler Sicht wichtigen und vielversprechenden Regelungsvorschlag, dass bei Veräußerung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch strukturpolitische Ziele der Länder und der betroffenen Kommunen gleichrangig zu berücksichtigen sind.
Az.: III/1 155-60