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StGB NRW-Mitteilung 479/2007 vom 26.06.2007
Regelsätze der Sozialhilfe ab 1. Juli 2007
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 19.06.2007 die Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe ab 01.07.2007 beschlossen. Die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe wurden in folgender Höhe festgesetzt:
Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 347 Euro
Für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres 208 Euro
Für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendung
des 14. Lebensjahres 278 Euro.
Für Personen, die in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben, beträgt der monatliche Regelsatz jeweils 312 Euro.
Die Verordnung tritt am 01.07.2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 19.12.2006 (GV.NRW.2006 S. 606) außer Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31.12.2012 über die Notwendigkeit des Fortbestandes dieser Verordnung.
Az.: III 810-12