Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 335/2008 vom 07.05.2008
Regelsätze zum 01.07.2008 nach dem SGB XII
Rechtsgrundlage für die Bestimmung und Festlegung der Regelsätze in der Sozialhilfe ist die zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erlassene Bundesregelsatzverordnung (Verordnung zu § 28 SGB XII – Regelsatzverordnung – RSV - ).
Die Überprüfung und ggf. Neubemessung der Regelsätze erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse der jeweils aktuell vorliegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die vor allem das Verbrauchsverhalten der unteren Einkommensgruppen statistisch erfasst und alle fünf Jahre erhoben wird. Zwischen diesen Jahren erfolgt die Anpassung der Regelsätze jeweils entsprechend der Entwicklung der Renten.
Die Bundesregierung hat am 08.04.2008 beschlossen, dass der aktuelle Rentenwert zum 01.07.2008 durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2008 um 1,1 Prozent angehoben wird. Dieses Gesetz bedarf noch der Zustimmung durch den Bundestag und den Bundesrat, wovon angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse und der politischen Festlegungen in der Öffentlichkeit ausgegangen werden kann.
Nach § 4 Regelsatzverordnung verändert sich die Höhe des Eckregelsatzes in der Sozialhilfe um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert verändert. Damit erhöht sich gemäß den Rundungsregeln des § 3 Abs. 3 der Regelsatzverodnung der Eckregelsatz von derzeit 347 € auf 351 € monatlich. Die vom Eckregelsatz abgeleiteten Regelsätze für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (60 v.H. des Eckregelsatzes) erhöhen sich von 208 € auf 211 € monatlich und für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres (80 v.H. des Eckregelsatzes) von 278 € auf 281 € monatlich. Der Regelsatz für Personen, die in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben (90 v.H. des Eckregelsatzes) erhöht sich von jeweils 312 € auf jeweils 316 € monatlich.
Gemäß § 28 Abs. 2 SGB XII setzt die Landesregierung durch Rechtsverordnung die Höhe der monatlichen Regelsätze fest. In Kürze wird das Kabinett voraussichtlich die Entscheidung treffen, die derzeit noch gültige Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe vom 19.06.2007 – GV. NRW. 2007 S. 205 – aufzuheben und eine neue Verordnung – unter Berücksichtigung der Steigerung des aktuellen Rentenwertes von 1,1 % - zu erlassen. Die Verordnung könnte dann rechtzeitig zum 01.07.2008 in Kraft treten.
Az.: III/2 804