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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 689/2022 vom 22.12.2022
Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst
In einer der heutigen Ausgaben des Ministerialblatts Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW.) ist ein neuer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) bzgl. „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ veröffentlicht worden, der am Donnerstag, 22.12.2022 in Kraft tritt und den Vorgänger-Runderlass vom 25.10.2006, der zugleich außer Kraft tritt, ablöst.
Den neuen Runderlass des MAGS NRW finden Sie hier:
Az.: 15.2.1-005/001