Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 649/2023 vom 02.10.2023

Regierungskommission legt Rettungsdienst-Konzept vor

Einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes fordert die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. „Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben; das dient zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit“, heißt es dazu in der Neunten Stellungnahme und Empfehlung der Kommission.

„Unser Rettungsdienst braucht dringend eine Reform und klare Strukturen: einheitliche Standards, mehr Befugnisse, eine sinnvolle Vergütungssystematik. Deshalb ist es wichtig, dass die Regierungskommission dazu jetzt Empfehlungen vorgelegt hat. Diese Überlegungen werden wir in unsere Reformpläne einfließen lassen, wie wir das auch in anderen Reformfeldern tun. Im Notfall muss der Rettungsdienst schnell und zielgenau helfen. Die Notfallversorgung darf nicht weiter selbst ein Reformnotfall bleiben.“ Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Die Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen

1. Regelung des Rettungsdienstes im SGB V

  • Der konkrete Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport um komplementäre Notfallversorgungsnagebote, wie z.B. pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention.

2. Mehr Transparenz und bessere Qualitätssicherung

  • Festgelegt werden sollen Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung, Rettungsmittel.

3. Einheitliche Qualitätsstandards

  • Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zu KV-Notdienst, Rettungsdienst, Notaufnahmen, Notfallzentren.

4. Digitales Ressourcenregister

  • Um Patienten besser steuern zu können soll ein digitales Echtzeit-Register über vorhandene Ressourcen aufgebaut werden.

5. Leitstellen-Organisation

  • Die Bundesländer sollen die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro ca. 1 Mio. Einwohner.

6. Personalmanagement

  • Die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern soll ausgeweitet werden (Medikamentengabe, invasive Maßnahmen).
    Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis („advanced paramedic practitioner“, Bachelor/Master-Niveau) den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen.
    Notärztinnen und Notärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.

7. Notfallversorgung in ländlichen Regionen

  • Für eine hochwertige Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen und in Abhängigkeit der Krankenhausplanung des Bundeslandes soll der Luftrettungsdienst, insbesondere durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb, erweitert werden.

8. Allgemeine Gesundheitskompetenz

  • „Erste Hilfe“-Kurse sollen in den Grund- und weiterführenden Schulen und am Arbeitsplatz angeboten werden und verpflichtend sein.
    Ersthelfer-Apps sollen flächendeckend eingeführt werden.
  • Öffentlich zugängliche Defibrillatoren sollen flächendeckend aufgestellt werden.

9. Finanzierung des Rettungsdienstes

  • Krankenkassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste (wie die pflegerische Notfallversorgung) vergüten.
  • Die Vergütung des Rettungsdienstes sollte sich aus Vorhalte- und Leistungsanteil zusammensetzen.
  • Neben bundesweit geltenden Entgelten sollten regionale Anpassungsfaktoren vereinbart werden.


(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Az.: 15.2.1-005/003

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search