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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 798/2006 vom 15.11.2006
Regionalagenturen und Landesarbeitsmarktpolitik
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW will die 16 Regionalagenturen als Transmissionsriemen der Landesarbeitsmarktpolitik und als Scharnier zwischen Land und Regionen zur gemeinsamen Umsetzung der Landesarbeitsmarktpolitik weiter fördern. Nach Auswertung einer wissenschaftlichen Wirkungsanalyse ist es zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regionalagenturen wichtige Aufgaben übernehmen, die dem Land helfen, Arbeitslosigkeit zu reduzieren und Beschäftigung zu sichern. Die Regionalagenturen unterstützen das Arbeitsministerium beispielsweise bei der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch das Kombilohnmodell NRW; sie helfen, den Bildungsscheck bekannt zu machen; und sie sind Partner bei der Umsetzung des Werkstattjahrs für Schulabgänger, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Die vom Bonner Institut Salss durchgeführte wissenschaftliche Wirkungsbeobachtung sieht die Stärken der Regionalagenturen vor allem in folgenden Feldern:
Regionale Kompetenz wird in die Umsetzung der Landesarbeitspolitik einbezogen.
Lokale Konkurrenzen werden überwunden, Strategien und Aktivitäten im Konsens entwickelt.
Angebote der Landesarbeitspolitik werden mit regionalen Gesamtkonzepten verbunden.
Die 16 Regionalagenturen arbeiten flächendeckend für ganz Nordrhein-Westfalen. Organisatorisch sind die zwei bis fünf Mitarbeiter in der Regel bei den kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder den Kommunen selbst angebunden. Die Regionalagenturen werden vom Land zu 80 % gefördert.
Weitere Infos zu den Regionalagenturen unter www.regionalagenturen.nrw.de
Az.: III 450-40