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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 548/1996 vom 20.11.1996
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW
Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Verbänden kürzlich die Neufassung der Richtlinien zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW sowie die Fassung des Durchführungserlasses auf dem Stand vom 23.10.1996 zur Kenntnisnahme übersandt. Im wesentlichen wurden redaktionelle Änderungen und die Anpassung an den 24. und 25. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vorgenommen. Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:
1. Für Vorhaben von Großunternehmen in den GA-Fördergebieten ist der Förderhöchstsatz auf 18 % (nur bei besonders strukturwirksamen Maßnahmen) und der Regelfördersatz auf 15 % begrenzt.
2. Die Einbeziehung immaterieller Wirtschaftsgüter in die Investitionsförderung ist künftig uneingeschränkt vorgesehen.
3. Die Fördermöglichkeiten bei der Schaffung neuer Ausbildungsplätze sind verbessert worden.
4. Aus Anlaß der Unternehmensnachfolge wegen Alters oder Krankheit soll künftig die Förderung möglich sein, wenn anderenfalls die Stillegung des Betriebes droht und in der direkten Nachfolge keine geeignete Person zur Verfügung steht.
5. Zuschüsse für Beratungsleistungen werden im Hinblick auf die auch im Rahmen von anderen Förderprogrammen bestehenen Möglichkeiten auf die Fälle beschränkt, in denen aufgrund besonderer Umstände die im RWP vorgesehenen hohen Sätze angemessen und erforderlich sind.
Da zum 1.1.1997 eine Änderung der Förderkulissen sowohl für die Gemeinschaftsaufgabe als auch für die Landsförderung erforderlich wird, die in der vorgesehenen Form aber bisher noch nicht die Zustimmung der EU-Kommission gefunden hat, hat das Ministerium zunächst von der Erstellung einer Druckfassung abgesehen. Diese ist allerdings für Anfang 1997 zu erwarten.
Az.: III 750 - 46