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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 125/2007 vom 03.01.2007
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW
Die neuen Richtlinien für die Gewährung von Finanzierungshilfen in den Regionalfördergebieten sind am 01.01.2007 in Kraft getreten. Damit wird an das am 31.12.2006 auslaufende Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP NRW) angeknüpft und die Förderung von Investitionsvorhaben in Unternehmen, die damit neue Arbeitsplätze schaffen, kann nahtlos fortgesetzt werden.
Neben weiten Teilen des Ruhrgebiets (Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, die Kreise Recklinghausen und Unna) kommen auch Mönchengladbach und Teile des Kreises Heinsberg weiterhin in den Genuss von Fördermitteln für Unternehmen. Die Kreise Höxter und Lippe (teilweise) kommen neu hinzu. Die Fördersätze reichen – je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet – von 7,5 % bis max. 35 %.
Neben Investitionen können auch bestimmte nicht-investive Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit sowie der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen in den Bereichen Schulung, Humankapitalbildung und Beratung gefördert werden. Ein neuer Fördertatbestand ist die Markteinführung neuer innovativer Produkte, die vom Unternehmen maßgeblich durch Forschungs- und Entwicklungsleistungen bis zur Markteinführung entwickelt worden sind.
Eine weitere Neuerung ist die Umstellung vom sog. Hausbankenverfahren auf das öffentlich-rechtliche Verfahren. Für die Unternehmen bedeutet dies zunächst nur, dass die Anträge künftig nicht mehr bei der Hausbank, sondern direkt bei der NRW.BANK, Johanniterstr. 3 in 48145 Münster, einzureichen sind.
Der Wortlaut des neuen Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms kann im Internet unter www.rwp.nrw.de abgerufen werden.
Az.: III 450 - 54