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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 749/2002 vom 05.12.2002
Relevanz der Top-Level-Domain .info bei StGB NRW-Mitgliedern
In der Mitteilung 473/2002 vom 05.08.2002 wurden die Mitgliedskommunen des StGB NRW gebeten, Auskunft über deren Nutzung der neuen Top-Level-Domain (TLD) ".info" zu geben. Eine Top-Level-Domain umfasst einen großen Kreis von Second-Level-Domains, die einzelnen Personen oder Organisationen zugeordnet werden können. Die im Verhältnis zu ".de" relativ neue TLD ".info" kann von jedermann ohne Einschränkungen beantragt werden. Der StGB NRW hat aufgrund verschiedener Anfragen und Pressemeldungen Kenntnis davon erlangt, dass viele Mitglieder feststellen mussten, dass ihr Stadtname als Second-Level-Domain unter der TLD ".info" bereits zu finden ist. Die Umfrage sollte die Relevanz der TLD ".info" für die Mitgliedskommunen des StGB NRW klären.
Auf die Umfrage haben bis zum 30.10.2002 sechzehn Mitgliedskommunen geantwortet. Die Ergebnislage ist eindeutig: Diejenigen Kommunen, die ihre Second-Level-Domain neben der TLD ".de" auch unter ".info" registriert haben, weisen unter beiden Internetadressen grundsätzlich die gleichen Inhalte auf. Der Sicherungsaspekt steht nach Aussage der Antwortenden im Vordergrund. Eine Kommune antwortete, dass später ein fremdsprachiges Angebot unter der ".info"-TLD erscheinen könnte, eine andere hat die Domain reserviert, nutzt diese jedoch nicht aktiv. Eine weitere Kommune verfügt zusätzlich über die Domain ".biz", die nicht für Privatpersonen verfügbar ist. Im Übrigen besteht nur vereinzelt Interesse an den Domains, auch wenn sie teilweise schon durch Dritte genutzt werden.
Az.: IV/3 800-01