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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 179/1997 vom 05.04.1997
Resolution der Gemeinde Lindlar zur finanziellen Ausstattung der Gemeinden
"Immer wieder ist in den vergangenen Jahren während der Haushaltsplanberatungen darauf hingewiesen worden, daß die finanzielle Situation der Gemeinden durch immer neue Aufgabenzuweisungen durch Bund und Land - ohne die entsprechenden Mittelzuweisungen - die im Grundgesetz garantierte kommunale Selbstverwaltung gefährdet.
Inzwischen müssen wir feststellen, daß die kommunale Selbstverwaltung - insbesondere eine eigenständige kommunale Finanzhoheit - praktisch nicht mehr vorhanden ist. Dies wird unter anderem dadurch belegt, daß fast alle oberbergischen Kommunen ab 1997 keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen können und aus den vorgelegten Haushaltssicherungskonzepten bis zum Jahre 2002 ersichtlich ist, daß auch die meisten Kommunen einen Ausgleich innerhalb dieses Zeitraumes nicht mehr darstellen können.
Es ist nun nicht mehr damit getan, an Bund und Land zu appellieren, Pflichtaufgaben nur dann den Gemeinden zuzuweisen, wenn auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, sondern es muß darüber hinaus eine grundlegende Reform der Gemeindefinanzierung gefordert werden.
Deshalb fordern wir
von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
- Sorgen Sie im Zuge des Jahressteuergesetzes für eine gerechte Verteilung der Steuern und für eine neue solide Finanzausstattung der Gemeinden. Auch eine unmittelbare Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer sollte eingeführt werden.
- Weisen Sie bitte ab sofort keine Aufgaben nachgeordneten Körperschaften zu, ohne die entsprechenden Mittel bereitzustellen.
- Sorgen Sie bitte dafür, daß § 96 des Bundessozialhilfegesetzes geändert wird. Sogenannter "örtlicher Träger" der Sozialhilfe sollten alle Städte und Gemeinden (und nicht länger die Landkreise) sein. Auch das gesamte Kindergartenwesen sollte schnellstmöglich in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden übergehen.
- Es wird allerhöchste Zeit, daß die Körperschaft, die eine Aufgabe tatsächlich wahrnimmt, auch die finanzielle Verantwortung dafür übernimmt (Aufgabenverantwortung und Finanzverantwortung müssen zusammengelegt werden, und zwar vor allem ganz dringend im Bereich der Sozialhilfe und des Kindergartenwesens).
von Landesregierung und Landtag
- Geben Sie bitte die Mittel, die Sie vom Bund für originäre Aufgaben der Gemeinden erhalten, auch vollständig an die Gemeinden weiter.
- Überprüfen Sie, ob wirklich alle bestehenden "Töpfe" für Einzelmaßnahmen sein müssen, ober ob es nicht sinnvoller ist, den Gemeinden durch einen höheren Verbundsatz eine solidere Finanzausstattung zu geben.
- Weisen Sie die Bezirksregierung an, eine zeitliche Streckung von kostenintensiven Maßnahmen (z.B. im Abwasserbereich) zu ermöglichen bzw. vorgegebene Standards zeitlich auszusetzen.
von der Kreisverwaltung und vom Kreistag
- Schöpfen Sie bitte alle Möglichkeiten aus, die Kreisumlage wieder auf unter 50 % zu senken, da andernfalls ein Handlungsspielraum für die Kommunen nicht mehr vorhanden ist. Schon in 1997 sollte mindestens eine Halbierung der vorgesehenen Erhöhung beschlossen werden. Dabei sollte ein Haushaltsausgleich auch beim Kreis gegebenenfalls erst nach 1999 in Kauf genommen werden."
Az.: G/2