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StGB NRW-Mitteilung 415/2001 vom 05.07.2001
Resolution des Landesverbandes der Volkshochschulen NRW
Die 56. Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen hat am 06. Juni 2001 in Dorsten die Resulution "Die Volkshochschulen Aktivposten in der kommunalen und regionalen Weiterbildungspolitik sowie Partner des Landes in der Weiterbildung" beschlossen, die nachfolgend wiedergegeben ist.
"Die intensive Mitwirkung bei der Entwicklung regionaler Bildungslandschaften verstehen die nordrhein-westfälischen Volkshochschulen als wichtigste Herausforderung des novellierten Weiterbildungsgesetzes.
Als kommunale Weiterbildungszentren mit Einbindung in die kommunale Qualifizierungs-, Sozial-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, mit ihren vielfältigen und langjährigen Kooperationsbeziehungen sind sie kompetente Akteure in der lokalen und regionalen Weiterbildungspolitik.
Ziel der Kooperation aller weiterbildungspolitisch relevanten Kräfte in der Region, wie Weiterbildungseinrichtungen, Arbeitsverwaltung, Kammern, Betriebe und Gewerkschaften, ist die Optimierung eines nachhaltigen sowie sozial und regional passgenauen Weiterbildungsangebots für die Bürgerinnen und Bürger.
Dabei wird der Vernetzung von allgemeiner, politischer und beruflicher Weiterbildung, der verstärkten Vermittlung von Sozial- und Medienkompetenzen sowie der Entwicklung von Lernpartnerschaften zwischen Betrieben und Weiterbildungseinrichtungen auch unter Nutzung der Freistellungsmöglichkeiten des novellierten Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes eine besondere Bedeutung zukommen.
Die Volkshochschulen betonen an dieser Stelle noch einmal ihr Selbstverständnis, wonach Weiterbildung nicht nur auf berufliche Verwertbarkeit und Beschäftigungsfähigkeit reduziert werden darf, sondern der umfassenden Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit dient.
In den Regionalkonferenzen und beim Wirksamkeitsdialog sehen die Volkshochschulen neben dem Aufbau regionaler Kooperationen ihre Schwerpunkte in der Mitwirkung bei der Entwicklung und Einführung eines möglichst bundesweiten Modells zur Qualitätsentwicklung und -sicherung für Weiterbildungseinrichtungen sowie bei der Realisierung eines datengestützten qualitativen Berichtssystems auf der Basis des Konzepts des Gesprächskreises für Landesorganisationen der Weiterbildung in NRW.
Um den Wirksamkeitsdialog nicht einseitig und dauerhaft mit der Frage der Definition der durch das Land ab dem Jahr 2005 zu fördernden Angebotsbereiche zu belasten, fordern wir erneut eine möglichst rasche landesweite Verständigung über diese Frage.
In diesem Zusammenhang betonen wir, dass unbeschadet zukünftiger Förderungsbedingungen Kulturelle Bildung und Gesundheitsbildung unverzichtbare Bestandteile der VHS-Arbeit bleiben und dort ihren hohen Stellenwert behalten müssen.
Gefordert wird auch die Landeseinheitlichkeit der Verwendungsnachweise der Einrichtungen über die vom Land gewährten Zuweisungen bzw. Zuschüsse.
Die bislang parallele Diskussion in den fünf Regierungsbezirken über diese beiden Fragen stellt eine unvertretbare Vergeudung von Ressourcen dar, die dem politischen Postulat der Modernisierung und Verwaltungsvereinfachung zuwider läuft.
Die Volkshochschulen beteiligen sich an der Lehrerfortbildung in den Bereichen EDV/Multimedia mit der e-card.nrw sowie mit Kursangeboten zur Qualifizierung von Primarstufen-Lehrkräften für das Fach Englisch. Sie sind mit ihrer flächendeckenden Struktur aktive, professionelle, flexible und zuverlässige Partner des Landes im Bereich von Weiterbildung und Qualifizierung.
Mit der VHS-Initiative "Argumentationstraining gegen Stammtischparolen" leisten die Volkshochschulen ihren Beitrag zum "Bündnis für Zivilcourage gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit" in NRW.
Angesichts ihrer langjährigen Erfahrungen im Bereich der interkulturellen Bildung, insbesondere der sprachlichen und politischen Integration von Migrantinnen und Migranten, stehen die Volkshochschulen bereit, das Land bei der Umsetzung seines integrationspolitischen Konzepts mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen zu unterstützen, um einen Beitrag zum friedlichen Miteinander von Menschen unterschiedlicher Herkunft in unserem Land zu leisten.
Dazu bedarf es allerdings zusätzlicher Landes- und Bundesmittel, da zusätzliche Angebote nicht durch die WbG-Förderung abgedeckt sind und den Kommunen die Kosten für zusätzliche Maßnahmen nicht auferlegt werden können.
Für das von uns vorgeschlagene WebKolleg als modulares, onlinegestütztes, arbeitsweltbezogenes und zertifizierbares Nachfolgemodell für das Telekolleg möchten wir das Land als Partner gewinnen, um in Nordrhein-Westfalen ein innovatives internetgestütztes Weiterbildungsangebot im Baukastensystem zu entwickeln.
In Erinnerung rufen wir noch einmal unsere Forderungen an das Land:
- Finanzielle Absicherung des Zweiten Bildungsweges an Volkshochschulen, der jungen Erwachsenen viele mit Migrationshintergrund nach Scheitern im Regelschulsystem eine zweite Chance für den Arbeitsmarkt eröffnet.
- Absicherung der HPM-Stellen über dem Mindestangebot, da die faktische Beendigung der bisherigen Landesförderung hierfür ab dem Jahr 2005 zu spürbaren Einschränkungen des Angebots führen und gerade die Kommunen benachteiligen würde, die sich in früheren Jahren durch die Schaffung zusätzlicher Stellen besonders für die Weiterbildung engagiert haben.
- Erhöhung der Landesförderung, zumindest jedoch Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung.
- Einbeziehung der kommunalen Weiterbildung in die Weiterbildungsinitiative NRW.
- Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit des Landes für Weiterbildung und Arbeitnehmerweiterbildung.
Die 138 kommunalen Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen wollen mit ihren Aktivitäten dazu beitragen, dass sich das Tor zur Wissensgesellschaft für alle Bürgerinnen und Bürger öffnet und Weiterbildung damit auch der Verwirklichung von Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit dient."
Az.: IV/2-330-40/1