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StGB NRW-Mitteilung 188/2000 vom 05.04.2000
Resolution des Rates der Stadt Arnsberg zur Reform der Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen
Der Rat der Stadt Arnsberg spricht sich für die Beibehaltung der fünf Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen aus und lehnt die Bildung eines eigenen Regierungsbezirks für das Ruhrgebiet ab. Ein solcher Regierungsbezirk hilft weder den Kommunen im Ruhrgebiet noch den Kommunen außerhalb des Ruhrgebiets in der Bewältigung ihrer Zukunftsaufgaben.
1. Im Bereich der Gebietsentwicklungsplanung sind die Städte des Ruhrgebietes auf die Ballungsrandgebiete angewiesen. Flächen sind nicht beliebig vermehrbar und können immer nur für einen Zweck genutzt werden.
Deshalb muß sichergestellt sein, daß bei der Entscheidung, welche Flächen für Industrie und Gewerbe, für Wohnen und Freizeit, für Erholung und Landwirtschaft genutzt werden, die Interessen des ländlichen Raumes und der Großstädte des Ruhrgebietes sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Es darf nicht sein, daß die Städte des Ruhrgebietes ihre strukturell bedeutsamen Planungen ohne Rücksichtnahme auf die Interessen der Kommunen des ländlichen Raumes vorantreiben können.
2. Ein einheitlicher Regierungsbezirk für das Ruhrgebiet macht zudem vernünftige Verwaltungsstrukturen in den übrigen Landesteilen unmöglich.
Im Falle einer Einteilung in drei Bezirke hätte das Ruhrgebiet rund 5,4 Mio Einwohner. Auf (Rest-)Westfalen entfielen 5,0 und auf das (Rest-)Rheinland 7,5 Mio Einwohner.
Der Verwaltungsbezirk (Rest-)Rheinland wäre von der Einwohnerzahl her das "viertgrößte Bundesland" und mit einer Flächenausdehnung von 150 km in Nord-Süd-Richtung und 100 km in Ost-West-Richtung ein Verwaltungsbezirk der langen Wege.
Der Verwaltungsbezirk (Rest-)Westfalen wäre von der Einwohnerzahl her so groß wie das Land Sachsen, und mit einer Flächenausdehnung von 200 km in Nord-Süd-Richtung und 200 km Ost-West-Richtung ein Verwaltungsbezirk der überlangen Wege.
Einwohnerzahl und Fläche machen eine auch nur annähernd bürgernahe Verwaltung unmöglich. Die Leitung der Schulaufsicht beispielsweise hätte keine Chance, im Laufe des Berufslebens die Schulen im eigenen Verantwortungsbereich überhaupt nur einmal zu besuchen, geschweige denn diese Aufsicht effektiv wahrzunehmen. Auch im Bereich der Überwachung industrieller Anlagen könnte von "Kundennähe" nicht mehr gesprochen werden.
3. Im Falle einer Einteilung in 6 Bezirke hätte das Ruhrgebiet 5,4 Mio Einwohner. Die Regierungsbezirke Arnsberg und Münster hätten demgegenüber noch jeweils 1,5 Mio Einwohner und wären damit kleiner als der Regierungsbezirk Detmold mit 2,0 Mio Einwohnern.
Die einzelnen Regierungsbezirke wären in sich völlig ungleichgewichtig. Während ein Regierungsbezirk Ruhr aus 11 kreisfreien Städten und 4 Kreisen bestünde, gäbe es im Regierungsbezirk Detmold eine kreisfreie Stadt und 6 Kreise, im Regierungsbezirk Münster eine kreisfreie Stadt und 4 Kreise und im Regierungsbezirk Arnsberg 5 Kreise, aber keine einzige Großstadt.
Es bestünde die Gefahr, daß die Interessen dieser drei Bezirke, die lediglich in der Summe in etwa so groß wären wie jeder der beiden anderen Regierungsbezirke, in der Landespolitik nicht mehr ausreichend wahrgenommen würden. Statt dessen würden die Regierungsbezirke Köln und Ruhrgebiet alles andere überlagern.
Az.: GPM