Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 55/2011 vom 11.01.2011

Resolution zum Motorradlärm

Seit Jahren führt der Motorradlärm insbesondere in Eifelgemeinden zu Beschwerden von Bürgern und Gästen wie auch zu Sicherheitsproblemen. In einer Resolution fordern Kommunen in der Region jetzt

  • die Senkung der gesetzlich höchstzulässigen Grenzwerte für Motorradräder und Motorroller auf das derzeitige Niveau von PKW auf „70 db“,
  • die Ermöglichung eines vereinfachten Testverfahrens zur Verkehrskontrolle der leicht manipulierbaren und zu lauten Ersatzschalldämpfer durch verlässliches Erkennen im Verkehr,
  • die angemessene Sanktionierung des Benutzers und Halters der illegal manipulierten Maschinen durch Erhöhung von Bußgeld und Punkten im Verkehrszentralregister,
  • die Änderung der Genehmigungsvorschriften und den Entzug der Typgenehmigung von Lärm steigerndem technischen Zubehör

und zusätzlich wegen hoher Geschwindigkeit und Lärm

  • die Einführung der Halterhaftung bei Verstößen,
  • die Einführung von Frontkennzeichen bei Motorrädern.

Die Geschäftsstelle hat den Text der Resolution an den DStGB mit der Bitte weitergeleitet, die Problematik in den gesetzgebenden Gremien vorzutragen.

 

Az.: III 155-00

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