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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 267/2010 vom 10.06.2010
Resolution zur Finanzsituation
Die Kommunen in der Bundesrepublik und auch in Nordrhein-Westfalen befinden sich in der schwierigsten Finanzsituation seit den 1950iger Jahren, die die Städte und Gemeinden an den Rand der Handlungsunfähigkeit bringt. Grund dafür sind nicht nur strukturelle Unterfinanzierungen der kommunalen Haushalte und wegbrechende Steuererträge, sondern auch die Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzmarktkrise, die diese negativen Effekte nochmals verstärkt.
Die Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden sowie der Kreise und der Städteregion aus Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg haben am 07.06.2010 eine Resolution zur Finanzsituation an den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen und den Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Hauptverwaltungsbeamten fordern darin im Namen ihrer Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder des Landtages NRW und des Deutschen Bundestages auf, den Resolutionstext bei allen künftigen Entscheidungen nicht nur zu berücksichtigen, sondern auch als Handlungsvorgabe aufzunehmen, um die kommunale Selbstverwaltung entsprechend der Landesverfassung NRW und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland auch für die Zukunft garantieren zu können.
In der Resolution wird deutlich, dass nach Ansicht der Unterzeichner durch die derzeitige unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen die verfassungsrechtlich abgesicherte Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen ausgehöhlt wird. Es wird gefordert, die sozialen Lasten zwischen Bund, Ländern und Kommunen gerecht zu verteilen. Gesamtgesellschaftliche Probleme könnten nicht auf Kosten der kommunalen Haushalte gelöst werden. Außerdem werden ein Rettungsfonds zur Entlastung von den aufgelaufenen Schulden, die Modifizierung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ und eine Teilhabe an Förderkulissen auch für „arme“ Kommunen gefordert.
Der vollständige Text der Resolution ist im StGB NRW-Internetangebot im Fachgebiet „Finanzen und Kommunalwirtschaft“ > „Öffentlicher Bereich“ abrufbar.
Az.: IV/1 900-07