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StGB NRW-Mitteilung 601/2009 vom 09.11.2009
Restmittel beim Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) hat mit Erlass vom 4. Juni 2009 ein IZBB-Restmittelprogramm mit einem Volumen von 10 Mio. Euro aufgelegt. Das MSW hat darauf hingewiesen, zwischenzeitlich hätten sich durch weitere Rückflüsse aus Verwendungsnachweisen Restmittel in Höhe von 22,3 Mio. Euro ergeben. Damit hätte inzwischen eine Vielzahl von Anträgen bewilligt werden können. Um alle noch offenen Anträge bewilligen zu können, seien jedoch weitere Rückflüsse erforderlich. Diese würden von der rechtzeitigen Vorlage der Verwendungsnachweise der Schulträger abhängen. Nur wenn Schulträger zeitnah ihre Verwendungsnachweise vorlegen oder nicht benötigte Mittel unverzüglich zurückgeben würden, könnten weitere Anträge aus dem Restmittelprogramm bewilligt werden. Mittel, die beispielsweise erst im Dezember zurückgegeben würden, könnten dann auch über das Restmittelprogramm nicht mehr verausgabt werden und würden daher verfallen.
Die Geschäftsstelle bittet daher die Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW, soweit noch nicht geschehen, möglichst zügig die Verwendungsnachweise vorzulegen.
Az.: IV/2 211-13