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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 303/2017 vom 26.04.2017
Restplätze bei StGB-Fachtagungen zum Vergaberecht
Bereits seit fast einem Jahr gilt für öffentliche Aufträge das neue Vergaberecht im Oberschwellenbereich. Mittlerweile nimmt auch die Novellierung des Vergaberechts im Unterschwellenbereich Gestalt an: Die finale Fassung der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist am 07.02.2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Sie wird über den geplanten, neuen Runderlass über die Kommunalen Vergabegrundsätze demnächst auch für die Städte und Gemeinden in NRW anwendbar sein. Zudem tritt am 01.04.2017 das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) in Kraft, das grundlegend überarbeitet wurde und unter anderem das sogenannte „Bestbieterprinzip“ einführt.
Die Fachtagungen „Das neue Vergaberecht 2017“ des Städte- und Gemeindebundes NRW in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund verfolgt das Ziel, die für kommunale Auftraggeber wichtigsten Neuregelungen dieser Vergaberechtsnovellen, insbesondere die Neuerungen durch die UVgO und das TVgG NRW, und ihre Auswirkungen auf die Vergabepraxis vorzustellen. Darüber hinaus werden spezifische Themen — wie die aktuelle Rechtsprechung zum Vergaberecht in der kommunalen Praxis, Anforderungen an die Bietereignung im Vergabeverfahren und Erfahrungen mit der Einführung der elektronischen Vergabe — behandelt.
Die Veranstaltungen finden am 18.05.2017 in Düsseldorf und am 29.06.2017 in Dortmund statt. Bei beiden sind noch Plätze frei. Einzelheiten zu Programm und Organisation des Seminars sind dem Schnellbrief Nr. 81 vom 16.03.2017 zu entnehmen, der für StGB-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots verfügbar ist. Dort befindet sich auch ein Link auf die Online-Anmeldung.
Az.: S.3.0-006/001