Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 480/2007 vom 24.07.2007
Revision bei der Grundsicherung im Alter
Zum 01.01.2003 wurde durch das so genannte Grundsicherungsgesetz (GSiG) die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt, die zwischenzeitlich in das Sozialhilferecht nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) integriert wurde. Der Bund beteiligt sich über § 34 Wohngeldgesetz an den grundsicherungsbedingten Mehraufwendungen in einer Höhe von 409 Mio. Euro jährlich als Festbetrag.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nunmehr in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Überprüfung dieser grundsicherungsbedingten Mehrkosten (Revision) abgeschlossen und kommt zu dem Ergebnis, dass die 409 Mio. Euro viel zu hoch seien. Im Rahmen einer Neuregelung will der Bund die Beteiligung über den Festbetrag in eine prozentuale Beteiligung im SGB XII umwandeln und zwar in Höhe von 7,06 %. Dies wäre eine Absenkung der Förderung auf rund 180 Mio. Euro. Umgekehrt würde die Überführung der 409 Mio. Euro in eine prozentuale Beteiligung eine Höhe von 20 % ausmachen. Dies hat bereits der Bundesrat in einer Gesetzesinitiative, die die kommunalen Spitzenverbände unterstützt haben, eingefordert.
Die Berechnungen des Bundes stellen aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes den Versuch dar, die Folge der verdeckten Altersarmut und der zukünftig auch durch gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes veranlasste Altersarmut den Kommunen aufzubürden. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich deshalb nachdrücklich gegen den Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ausgesprochen, die quotale Beteiligung auf rund 7 % abzusenken und stattdessen eine Beteiligung in Höhe von 20 % an den Gesamtnettoausgaben eingefordert.
Az.: III 810-12