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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 494/2006 vom 26.06.2006
Revision des SGB II
Bundesarbeitsminister Müntefering hat auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 22.6.2006 zur Frage der Erstattung von Unterkunftskosten an die kommunalen Leistungsträger Verfahrensvorschläge für die zukünftige Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2007 unterbreitet. Nach uns vorliegenden Informationen hat der Bundesarbeitsminister den Ländern folgende alternative Möglichkeiten vorgeschlagen:
- Die Festlegung erfolgt freihändig, auf Grundlage einer plausiblen Vereinbarung, zwischen Bund und Ländern, für ein Jahr oder mehrere Jahre, mit oder ohne Revisionsregel.
- Die Festlegung für 2007 erfolgt auf der Grundlage eines Zahlenabgleichs zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, die zu einer entsprechenden Kompromissfindung führt.
- Die Neuregelung der Bundesbeteiligung für Kosten der Unterkunft erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines anderen Systems.
Es besteht ausdrücklich die Möglichkeit, dass die Lösungswege auch für Festlegungen für die Zeit über das Jahr 2007 hinaus gültig sein können. Als Zeithorizont hat Minister Müntefering Oktober 2006 für die Erarbeitung eines abschließenden Vorschlages genannt. Unabhängig vom akuten Regelungsbedarf soll die Thematik auch in die Beratung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Föderalismus II-Reform einbezogen werden.
Az.: IV/1 970-02/2