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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 201/2017 vom 29.03.2017
Revision gegen OVG-Entscheidung zu altersdiskriminierender Besoldung
Mit Mitteilung 148/2017 vom 13.02.2017 hat die StGB NRW-Geschäftsstelle über die Entscheidungen des OVG NRW vom 08.02.2017 in Sachen altersdiskriminierende Besoldung berichtet und ausgeführt, dass das Land im Fall des Landesbeamten dagegen Revision einlegen wollte. Im Fall des Kommunalbeamten hat die beklagte Kommune der Geschäftsstelle nunmehr mitgeteilt, dass auch sie von der Möglichkeit der Revision Gebrauch machen wird. Dementsprechend ist damit auch diese Entscheidung des OVG nicht rechtskräftig.
Az.: 14.1.5