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StGB NRW-Mitteilung 110/2012 vom 21.02.2012
Rheinischer Preis für Denkmalpflege 2012
Zahllose historische Bauwerke im Rheinland verdanken ihr Überleben dem Einsatz privater Denkmalfreunde. Um dieses bürgerschaftliche Engagement zu fördern und öffentlich zu würdigen, stiftet das Land NRW den Rheinischen Preis für Denkmalpflege. Er wird alle zwei Jahre verliehen und ist mit 7.000 Euro dotiert. Die Auslobung richtet sich an Privatleute, die ein gefährdetes Denkmal vorbildlich instand gesetzt haben. Dabei sollten diese Arbeiten weitgehend vollendet oder in den vergangenen zwei Jahren abgeschlossen worden sein. Ein Komitee aus namhaften Fachwissenschaftlern und Praktikern der Denkmalpflege wählt den Preisträger oder die Preisträgerin aus.
Das Spektrum der Denkmäler ist breit gefächert. Es umfasst unter anderem private Wohnhäuser, Kirchen, Gutshöfe, Gaststätten, Fabrikationsstätten, Grünanlagen, technische Bauten, soziale Einrichtungen und archäologische Zeugnisse der Vergangenheit. Auch die hervorragende Instandsetzung eines beweglichen Denkmals kann prämiert werden.
Die Bewerbungsunterlagen mit Beschreibung und Fotos zur Geschichte und Sanierung des Denkmals sollen in Papierform und digital - vorzugsweise als CD - eingereicht werden. Einen Leitfaden mit Hinweisen zu Form und Inhalt findet man unter http://www.mbv.nrw.de/Staedtebau/Denkmalschutz/index.php , Rubrik "Weiterführende Informationen".
Die Bewerbungsunterlagen gehen an: LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Stichwort "Rheinischer Preis für Denkmalpflege", Abtei Brauweiler, Ehrenfriedstraße 19, 50259 Pulheim. Einsendeschluss: 18. April 2012. Rückfragen beantwortet Sabine Cornelius vom LVR-Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) unter Tel. 02234 - 9854 549.
Az.: I/2 681-28