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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 121/2008 vom 02.01.2008
Richtlinie Beratungsprogramm Wirtschaft NRW aus der Arbeitslosigkeit
Existenzgründerinnen und –gründer aus der Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen sollen ab diesem Jahr noch besser bei der Entwicklung, Prüfung und Umsetzung ihres Gründungs- oder Übernahmevorhabens beraten werden. Dies sieht eine neue geänderte Richtlinie zum Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) des Landes vor.
Danach können Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer mit vergleichbarer Einkommenslage zukünftig landesweit einen erhöhten Fördersatz von 80 % für in Anspruch genommene Beratungen erhalten. Darüber hinaus steht Gründerinnen und Gründern, die Arbeitslosengeld I und II beziehen bzw. die eine vergleichbare Einkommenslage nachweisen können, dann erstmals im Rahmen des Beratungsprogramms auch die sog. „Zirkelberatung“ zur Verfügung, eine Kombination aus intensiver Gruppen- und Einzelberatung für mindestens vier, höchstens sechs Personen.
Das neue Förderangebot des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW wird aus Mitteln des Landes NRW und der EU finanziert und steht bis Ende 2013 zur Verfügung. Der bisherige Förderbaustein „Festigungsberatung“ wird zukünftig von der Bundesregierung im Rahmen seines neuen Angebotes „Gründercoaching Deutschland“ übernommen. Erstmals gibt es damit in ganz Deutschland ein einheitliches Fördersystem. Die Förderangebote der Länder decken in diesem System den Vorgründungsbereich ab. Die Neuordnung war von der Wirtschaftsministerkonferenz Ende 2007 beschlossen worden.
Weitere Informationen bieten www.wirtschaft.nrw.de und www.Gruender-Coaching-Deutschland.de, darüber hinaus stehen die Servicenummern 0180/130 130 0 (Beratungsprogramm Wirtschaft NRW) und 01801/24 11 24 (Gründercoaching Deutschland) zur Verfügung.
Az.: III 450-54