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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 150/2009 vom 09.02.2009
Richtlinie für integrierte Netzgestaltung beim Straßenbau
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 21/2008 „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN), Ausgabe 2008“ herausgegeben und eingeführt. Die RIN ersetzen die bisherigen Richtlinien für die Anlagen von Straßen im Teil: Der Leitfaden für die funktionale Gliederung des Straßennetzes (RAS-N).
Die RIN sind die konzeptionellen Grundlagen des Straßenentwurfes und damit die Basis für das aktuell weiterentwickelte entwurfstechnische Regelwerk. Sie dehnen die funktionale Gliederung der Straßen auf die grundsätzliche Betrachtung aller Verkehrsträger aus. Sie leisten die Möglichkeit der grundsätzlichen Bewertung der Angebotsqualität in der Netzgestaltung und bieten Beispiele hierfür an. Die RIN sind für den Bereich der Bundesfernstraßen anzuwenden. Das BMVBS bittet im Interesse einer einheitlichen Regelung darum, die RIN auch für den Zuständigkeitsbereich der anderen Straßenbaulastträger anzuwenden.
Die RIN sind auch insoweit für den kommunalen Straßenbau von Interesse, als sie die Bestimmung der maßgebenden Verbindungsfunktionsstufe ermöglichen sowie Kategorien von Verkehrswegen für den Kfz-Verkehr, darüber hinaus aber auch für den öffentlichen Personennahverkehr, den Radverkehr und den Fußgängerverkehr bieten. Schließlich beinhalten sie auch ein Kapitel über die Bewertung der verbindungsbezogenen Angebotsqualität und ein weiteres Kapitel über Qualitätsvorgaben zur Gestaltung von Verkehrsnetzen, Netzabschnitten und Verknüpfungspunkten.
Die RIN können bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln, bezogen werden.
Az.: III 640-21