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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 422/2017 vom 08.06.2017
Richtlinie zur Prüfung von Brücken und Ingenieurbauwerken
Das BMVI hat mit allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/2017 die „Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076“ (RI-EBW-PRÜF) fortgeschrieben und die Fortschreibung allgemein eingeführt. In der Fortschreibung geht es um Brückenprüfungen und hier insbesondere darum, dass umfangreiche Tabellen mit Beispielsammlungen für Schadensbewertungen zur Unterstützung des Prüfers sowie Beispiele für Prüfberichte mit Schadensskizzen für den Brückenbau beigefügt wurden.
Darüber hinaus werden Hilfestellungen für die Kalkulation von Maßnahmen bei bestimmten Schadensbildern eingeführt, die zu verwenden sind. Weitere Neuerungen betreffen die Durchführung des Laser-Scanner-Verfahrens bei geeigneten Tunneln, die Anwendung des Leitfadens „Objektbezogene Schadensanalyse“ und in bestimmten Fällen Empfehlungen zu Maßnahmen für die Instandsetzungen und weitere Änderungen.
Das aktuelle Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/2017 mit den dazugehörigen Pdf-Dateien findet sich auch der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen unter www.bast.de (Rubrik: Brücken- und Ingenieurbau / Publikationen / Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau / RI-EBW-PRÜF 2017). Im Interesse einer einheitlichen Handhabung bittet das BMVI darum, dass Prüfungen von Bauwerken im Zuge von kommunalen Straßen ebenfalls nach dieser Richtlinie durchgeführt werden.
Az.: 33.0-003/001