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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 202/2002 vom 05.04.2002
Richtlinien für die Anlage von Straßen
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen unter Mitwirkung von Vertretern der Straßenbauverwaltungen der Länder, der Wissenschaft und Forschung sowie der Bauindustrie die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm), Ausgabe 1990, überarbeitet und als Ausgabe 2001 neu herausgegeben.
Die RAS-Verm Ausgabe 2001 sind als grundlegendes Regelwerk anzusehen und dienen der Koordinierung sämtlicher Straßenvermessungsaktivitäten. Sie regeln unter Beachtung der sich weiter entwickelnden Verfahren der Vermessungstechnik, die speziellen vermessungstechnischen Anforderungen im Straßen- und Verkehrswesen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Richtlinie für die in seinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Der Bund empfiehlt, die RAS-Verm auch für die im Zuständigkeitsbereich der Kommunen liegenden Straßen anzuwenden.
Az.: III/1 642 - 03