Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 65/2000 vom 05.02.2000
Richtlinien für Feuerschutz-Zuwendungen
Hinweise zur Durchführung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes (Feuerschutzzuwendungsrichtlinien - ZRFeu) v. 4.2.1999 (MBl. NRW S. 152); Runderlaß des Innenministeriums v. 22.12.1999, II C 3 3132. Das Innenministerium hat mitgeteilt, daß - soweit im Augenblick abschätzbar - das Jahresergebnis 1999 bei der Feuerschutzsteuer wieder unter dem Ergebnis des Vorjahres liegen wird. Auch für das Jahr 2000 wird nicht ausgeschlossen, daß sich das Aufkommen der Feuerschutzsteuer weiter rückläufig entwickelt. Mit Runderlaß vom 22.12.1999 werden die für das Jahr 1999 geltenden Bewirtschaftungsmaßnahmen auch für das Jahr 2000 fortgeführt.
"Im Haushaltsjahr 2000 bitte ich wie folgt zu verfahren:
1. Die in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes (Feuerschutzzuwendungsrichtlinien - ZRFeu) v. 4.2.1999 (MBl. NRW, S. 152/ SMBl. NRW 2131) in der Anlage vorgesehenen Festbeträge werden um 15 v. H. reduziert. Entsprechendes gilt für die Anrechnung von Schadenersatzleistungen gem. Ziffer 5.4 ZRFeu.
2. Der Fördersatzrahmen für die übrigen Fördermaßnahmen im Feuerschutz wird auf 40 bis 70 v. H. festgesetzt. Für Gemeinden, die im Finanzausgleich keine Ausgleichszahlungen erhalten, kommt der Satz von 40 % zur Anwendung. Für Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept ist grundsätzlich ein Fördersatz von höchstens 70 v. H. anzusetzen. Die Fördersätze der übrigen Gemeinden bewegen sich nach Vorgabe der Kommunalaufsicht zwischen diesen Eckpunkten.
3. Der Bau von Brandübungsanlagen nach Ziffer 2.6 ZRFeu wird zur Zeit nicht gefördert.
Mein RdErl. vom 30.03.199 (MBl. NRW. S. 473) wird aufgehoben."
Az.: I 133-02