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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 39/2009 vom 02.11.2008
Richtlinien für Planungswettbewerbe
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat uns mit Datum vom 21.11.2008 mitgeteilt hat, ist die Novellierung der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 1995) abgeschlossen. Das BMVBS hat in Zusammenarbeit mit der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer die „Richtlinien für Planungswettbewerbe“ (RPW 2008) erarbeitet und mit Ländern und den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände abgestimmt.
Mit der neuen Wettbewerbsordnung sollen neben öffentlichen Auslobern insbesondere auch private Auslober für die Durchführung von Wettbewerben gewonnen werden. Planungswettbewerbe sollen einfacher (Verschlankung der Wettbewerbsordnung auf die notwendigen Basisregeln, Beschränkung auf wenige Verfahrensarten) und kostengünstiger (Wettbewerbssummen werden auf das Einfache des üblichen Honorars für die geforderte Wettbewerbsleistung als Mindestsumme reduziert) gestaltet werden. Zudem wird an den Grundsätzen eines fairen und transparenten Verfahrens festgehalten. Die Regeln wurden im Sinne vergaberechtlich eindeutiger Vorgaben (Abstimmung auf VOF) überarbeitet.
Für öffentliche Auslober wird die Entscheidung des Preisgerichts maßgeblich bleiben. Für private Auslober kommt die Möglichkeit hinzu, in Zweifelsfragen stärker auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss zu nehmen (in Pattsituationen hat der Vertreter des Auslobers die Entscheidungskompetenz).
Die RPW 2008 sind im Bundesanzeiger Nr. 182 vom 28.11.2008 bekannt gegeben.
Zwecks näherer Informationen kann die aktuelle Fassung der RPW 2008 sowie der BMVBS-Einführungserlass vom 21.11.2008 im Intranet unter Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Planungswettbewerbe abgerufen werden.
Az.: II/1 608-17