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StGB NRW-Mitteilung 253/2016 vom 11.04.2016
Robert Bosch-Stiftung zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik
Die Robert Bosch-Stiftung hat zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik zehn hochrangige Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammengebracht, um konkrete Handlungsoptionen und Reformvorschläge für die deutsche Flüchtlingspolitik zu entwickeln. Diese hat nunmehr ihren Abschlussbericht vorgestellt. Der Bericht orientiert sich im inhaltlichen Aufbau am Ablauf einer Flüchtlingsbiographie und den daraus resultierenden Schritten von Zugang, Aufnahme und Integration, Asylverfahren, Anerkennung oder Rückführung bei Nichtanerkennung.
Der Abschlussbericht ist im Internet abrufbar unter http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/publikationen.asp?output=html&action=detail&guid=42bb7ea0-2456-4c75-9570-5e3306eeb488&fallback=true&language=de&back=back
Kern des Berichts stellen Fragen der Integration dar, beispielsweise zum Thema Arbeitsmarkt: Flüchtlingen erfolgreiche Wege in die Ausbildung und den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist in den kommenden Monaten und Jahren eine der wichtigsten Aufgaben für Politik und Gesellschaft. Die Experten empfehlen in ihrem Bericht, die Kompetenzen von Flüchtlingen mittels eines mehrstufigen Systems frühzeitig zu erfassen und anschließend auf einer zentralen Datenplattform allen beteiligten Behörden zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus müsse die Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge weiter vereinfacht werden, beispielsweise durch den Zugang zu Zeitarbeit für alle arbeitsberechtigten Asylbewerber und die Überarbeitung der derzeitigen Vorrangprüfung für Asylsuchende. Diese führe aktuell dazu, dass Flüchtlinge selbst dann nicht beschäftigt werden können, wenn es keinen bevorrechtigten deutschen Arbeitssuchenden für die Stelle gibt.
Az.: 16.0.8