Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 204/2023 vom 28.03.2023

ROG-Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) vom 22.03.2023 ist am 28.03.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl.I, Nr. 88) veröffentlicht worden und kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/88/VO.html?nn=55638

Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, mit dem neben dem Raumordnungsgesetz (ROG) weitere 13 Gesetze und Verordnungen geändert worden sind. Hierzu gehören u. a. das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Raumordnungsverordnung (ROV), das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und das Windenergie-auf-See-Gesetz.

Mit dem Gesetz sollen Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Die Möglichkeit zur Verfahrensbeschleunigung durch Absehen von der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Bewertungen des Artenschutzes, die die am 22.12.2022 verabschiedete EU-Notfallverordnung eröffnet hatte, wurde im Rahmen der Änderung des WindBG umgesetzt. Über den wesentlichen Inhalt des ROGÄndG hatten wir zuletzt mit Schnellbrief Nr. 65 vom 09.03.2023 informiert.

Die Änderung des WindBG und des Wind-Auf-See-Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, ebenso Teile des UVPG und des EnWG. Im Übrigen tritt das Gesetz am 28.09.2023 in Kraft.

Az.: 20.0.1-001/002 gr

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