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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 87/2015 vom 12.12.2014
Rohbauwerte und Stundensatz in baurechtlichen Angelegenheiten
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat mit Erlass vom 13.11.2014 (VI A 2 — 66.2, MBl. NRW, S. 709) festgelegt, dass die bei der Berechnung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten im Jahr 2015 zugrunde zu legenden Rohbauwerte gegenüber den mit Bekanntmachung vom 23. Juli 2012 (MBl. NRW. S. 616) für das Jahr 2013 festgelegten Rohbauwerten unverändert bleiben. Der Stundensatz gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der VO beträgt für das Jahr 2015 77,00 €.
Az.: II/1 660-00