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StGB NRW-Mitteilung 136/2019 vom 07.03.2019
Rückforderung der FlüAG-Pauschale
Bezug nehmend auf den Schnellbrief des StGB NRW an seine Mitgliedskommunen Nr. 322/2018 vom 13.12.2018, mit dem über Vor-Ort-Prüfungen des MKFFI zum Thema „Rückforderung rechtsgrundlos ausgezahlter FlüAG-Pauschalen“ informiert wurde, wird jetzt bekanntgegeben, dass das MKFFI die weitere Bearbeitung des Erlasses zu den Vor-Ort-Prüfungen derzeit gestoppt hat.
Der Grund hierfür ist, dass das Ministerium Hinweise aus den Bezirksregierungen erreicht haben, dass die von Seiten des Landes erstellte Sammlung von Fehlerfällen nicht immer den aktuellsten Asylstatus zu aufgeführten FlüAG-Personen enthielt. Das MKFFI hat das Interesse, die Prüfung der Fehlerfälle sowohl für die Bezirksregierungen wie auch für die Kommunen so einfach und effizient wie möglich zu organisieren. Daher werden derzeit sowohl die eigens für die FlüAG-Datenanalyse programmierte Software als auch alle einzelnen FlüAG-Datensätze noch einmal überprüft und mit dem aktuellen Datenbestand im Ausländerzentralregister abgeglichen.
Aufgrund der Menge der Datensätze nimmt dieser Prozess etwas Zeit in Anspruch. Sobald das MKFFI die Fortführung der Bearbeitung des Erlasses vom 02.01.2019 plant, werden die StGB NRW-Mitgliedskommunen darüber informiert.
Az.: 16.1.4.10-001