Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 756/1999 vom 05.11.1999
Rückgabe von Kulturgütern jüdischer Herkunft
Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien hat sich an die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene gewandt und auf die Problematik "Kulturgüter jüdischer Herkunft in deutschen Sammlungen" hingewiesen.
Hintergrund ist, daß sich die Bundesrepublik Deutschland bei der Washingtoner Holocaust-Vermögenskonferenz am 03.12.1998 zur Mitwirkung an der Rückgabe noch in deutschen Museen, Archiven und Bibliotheken befindlichen ehemals jüdischen Kulturgutes verpflichtet hat. Betroffen davon sind grundsätzlich auch kommunale Sammlungen, über die der Bund nicht verfügungsbefugt ist. Deshalb strebt der Bundesbeauftragte für Angelegenheiten der Kultur und Medien eine gemeinsame "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes" an. Der Entwurf einer solchen Erklärung liegt der Geschäftsstelle vor und kann bei Interesse angefordert werden.
Eine gemeinsame Haltung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene besteht diesbezüglich noch nicht. Die Hauptgeschäftsstelle des DStGB empfiehlt angesichts der besonderen Sensibilität des Themas zunächst Zurückhaltung und Vorsicht. Dies entspricht auch der Haltung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur des DStGB, der sich anläßlich seiner 55. Sitzung am 04./05.10.1999 in Grabow mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Die Mitgliedsverbände sind gebeten worden, dem DStGB über Probleme im Umgang mit Rückgabeansprüchen betreffend ehemalig jüdische Kulturgüter zu berichten. In diesem Sinne bittet die Geschäftsstelle um Hinweise, bei welchen Mitgliedsstädten und -gemeinden Rückgabeverfahren laufen und wie mit dem Problem umgegangen wird.
Az.: IV/2 405