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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 735/2000 vom 20.12.2000
Rückwirkende Erhöhung der Hundesteuer
Das Finanzgericht Berlin hat in einem Urteil vom 17. Februar 2000 - 1 K 1291/98 - entschieden, daß eine Erhöhung der Hundesteuer für Monate vor der Gesetzesverkündigung nicht verfassungswidrig sei, wenn sie die Grenzen des sogenannten Bagatellvorbehalts nicht überschreite.
Im konkreten Fall hielt der Senat eine rückwirkende Steuererhöhung in Höhe von 15 DM im Berliner Hundesteuergesetz für mit dem Rückwirkungsverbot vereinbar, weil kein oder nur ein ganz unerheblicher Schaden verursacht wurde. Bei der Beantwortung der Frage nach der Erheblichkeit der zusätzlichen Belastung hatte der Senat berücksichtigt, daß
- die Hundesteuer als Aufwandsteuer an den durch die Hundehaltung ohnehin erhöhten Aufwand anknüpft, den sich ein Hundehalter leistet,
- die Hundesteuer zuvor über Jahre hinweg nicht erhöht worden war, obwohl sich der Aufwand für die übrige Lebenshaltung erhöht hatte und
- die Belastung einkommensschwacher bzw. sozialhilfeberechtigter Hundehalter erforderlichenfalls über Billigkeitsmaßnahmen reguliert werden konnte.
Az.: IV/1 933-01