Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 605/2023 vom 26.09.2023

Rund 892 Millionen Euro für digitale Infrastruktur und Aufbau moderner Notfallkapazitäten in NRW-Krankenhäusern

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat auf diese Förderung hingewiesen. Diese ermögliche es den Krankenhäusern, in ihre digitale Infrastruktur zu investieren, um den Patientinnen und Patienten zukünftig eine noch hochwertigere Gesundheitsversorgung zu bieten. Für die Umsetzung der Vorhaben haben die Krankenhäuser ab Bestandskraft des Förderbescheides drei Jahre Zeit.
 
Das Antragsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds gestaltete sich zweistufig. Dabei hatten die förderberechtigten Krankenhäuser von Mitte bis Ende Mai 2021 die Gelegenheit, Bedarfsanmeldungen für alle elf Fördertatbestände des Krankenhauszukunftsfonds beim Land einzureichen.

Insgesamt wurden 1.384 Bedarfsanmeldungen mit einem Gesamtfördervolumen von rund einer Milliarde Euro eingereicht. Für die förderfähigen Vorhaben konnte das Land anschließend bis zum 31. Dezember 2022 Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einreichen.

Ab Februar 2022 erfolgte bereits monatlich der Versand der landesseitigen Förderbescheide zu den vom BAS bewilligten Vorhaben. Im August 2023 wurden nun die letzten beiden Förderbescheide in Nordrhein-Westfalen versandt.
 
Zum Hintergrund:

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz vom 23. Oktober 2020 hat der Bundesgesetzgeber den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beim BAS etabliert.

Mit diesem Förderinstrument werden insbesondere Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen gefördert.

Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt drei Milliarden Euro. Diese Mittel werden von der Europäischen Union refinanziert.

(Quelle: Presseerklärung des MAGS)

Az.: 38.1.3-002/005

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