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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 393/2022 vom 02.06.2022
Rundbrief Windenergie und Recht 1/2022 veröffentlicht
Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) hat den neuen Rundbrief 1/2022 „Windenergie und Recht“ veröffentlicht. In dem Rundbrief finden sich wichtige Entscheidungen rund um die Themen Planung und Genehmigung.
Im Bereich des Planungsrechts greift der Rundbrief zwei Entscheidungen des OVG Bautzen und des OVG Münster auf, die sich mit dem Instrument der Veränderungssperre beschäftigen. Zudem wird eine Entscheidung des VGH Mannheim vorgestellt, der das gemeindliche Selbstgestaltungsrecht untersuchte sowie die Frage, wann die Planungshoheit der Nachbargemeinde tangiert ist. Ferner beinhaltet der Rundbrief ein Urteil aus Berlin-Brandenburg, welches die fehlerhaften Darstellungen von Flächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan und deren Auswirkungen zum Inhalt hat.
Insbesondere bei der Genehmigung von Windenergieanlagen sind Fragen des Natur- und Artenschutzes immer wieder von zentraler Bedeutung. Hierzu greift der Rundbrief Entscheidungen des VGH Mannheim, des OVG Lüneburg sowie des OVG Greifswald auf. Letzteres beschäftigte sich insbesondere mit Tagabschaltungen als Vermeidungsmaßnahmen, wohingegen der VGH Mannheim eine Genehmigung von Windenergieanlagen an einem Standort untersuchte, der im Geltungsbereich eines Naturparks, eines Biosphärengebietes sowie innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt. Unterschiedliche Fragen rund um das Thema Schall und Schallprognose wurden in einer anderen Entscheidung durch den VGH Mannheim beantwortet.
Darüber hinaus enthält der Rundbrief eine Entscheidung des OVG Bautzen, das sich mit einer wichtigen Frage des Verwaltungsverfahrens auseinandersetzte. Das Gericht vertritt eine Auffassung, der zufolge die freiwillige öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung Rechtssicherheit schafft.
Der Rundbrief ist abrufbar unter www.fachagentur-windenergie.de.
Az.: 20.1.4.1-002/001 ste