Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 212/2023 vom 16.03.2023

Rundbrief Windenergie und Recht 1/2023 veröffentlicht

Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) hat den neuen Rundbrief Windenergie und Recht 1/2023 veröffentlicht. In dem Rundbrief finden sich wichtige Entscheidungen rund um die Themen Planung und Genehmigung.

Insbesondere die Planung der Windenergienutzung war in den letzten Jahren vermehrt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Aufgrund der umfassenden Gesetzesänderungen in den letzten Monaten zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie sind aktuelle Entscheidungen zur alten Rechtslage daher weniger interessant. Allmählich finden die Gesetzesänderungen Eingang in die Praxis und damit auch langsam in die Rechtsprechung. Deswegen enthält der Rundbrief lediglich eine Entscheidung aus dem Planungsrecht. In einem Normenkontrollverfahren vor dem OVG Lüneburg ging es um die Anforderungen an die Bestimmtheit von Festlegungen eines Regionalen Raumordnungsprogrammes, die voraussichtlich aufgrund der neuen Rechtslage nicht mehr anzuwenden sind. Wichtig bleibt jedoch nach wie vor der Umgang mit Hubschraubertiefflugstrecken, wozu sich das OVG in der Entscheidung ebenfalls geäußert hat.

Im Bereich des Genehmigungsrechts enthält der Rundbrief eine Mischung windenergiespezifischer Fragestellungen, beispielsweise zur Anwendung des Interimsverfahrens im Rahmen der Schallausbreitungsberechnung. Der VGH Kassel äußerte sich in einem Hängebeschluss zu Fragen betreffend Vergrämungsmaßnahmen gegenüber der Haselmaus und das OVG Lüneburg machte erste Ausführungen zum neuen Landesdenkmalschutzgesetz in Niedersachsen sowie zum geänderten § 2 Abs. 1 EEG und dessen Auswirkungen für das landesrechtliche Fachrecht.

Zudem wird eine Revisionsentscheidung des BGH, in welcher grundlegende energiewirtschaftliche Wertungen in Bezug auf Entschädigungsansprüche bei Redispatchmaßnahmen getroffen werden, behandelt.

Zum Abschluss enthält der Rundbrief zwei wichtige Beschlüsse des BVerfG, in denen das Gericht zum einen befand, dass das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern nicht gegen Verfassungsrecht verstoße, und zum anderen, dass für ein pauschales Errichtungsverbot von Windenergieanlagen im Wald dem Freistaat Thüringen die Gesetzgebungskompetenz fehle. In beiden Beschlüssen betonte das Gericht die besondere Bedeutung des Klimaschutzes und die Rolle, die die erneuerbaren Energien in diesem Zusammenhang spielen.

Der Rundbrief ist abrufbar unter www.fachagentur-windenergie.de.

Az.: 20.1.4.1-002/001 ste

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