Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 554/2012 vom 16.10.2012

Runder Tisch Stromsparinitiative im Bundesumweltministerium

Mit der Initiative „Klimaschutz - Energieeffizienz zahlt sich aus“ lud das BMU die Kommunalen Spitzenverbände, Vertreter der Energiebranche, Verbraucherschützer und Wohlfahrtsverbände zu einem runden Tisch ein. Ziel des gemeinsamen Gesprächs ist es - vor dem Hintergrund der Strompreisentwicklung -, das Angebot an Stromsparberatungen für private Haushalte weiter auszubauen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Dabei ging es auch um die Beratung einkommensschwächerer Haushalte. Bis zu 10 Prozent Strom und bis zu 18 Prozent der natürlichen Energie soll bis zum Jahr 2020 eingespart werden. Der DStGB hat die Initiative ausdrücklich begrüßt und auf die wesentliche Rolle der kommunalen Energieberater hingewiesen.

Hintergrund

Die Initiative des Bundesumweltministeriums zielt auf die Erweiterung der Beratungsangebote zur sparsamen Nutzung von Strom in Privathaushalten ab. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch bis 2020 um 10 Prozent zu senken und die Einsparpotenziale künftig stärker zu fördern. Von der Energiesparberatung angesprochen sollen dabei sowohl einkommensschwächere als auch alle übrigen Haushalte. Knapp ein Drittel des gesamten Stromverbrauchs und damit über 80 Millionen Tonnen Co2-Emmissionen entfallen auf die Privathaushalte. Das Bundesumweltministerium sieht mit der Beratung ein Einsparpotenzial von bis zu 30 Prozent. Der Stromverbrauch lasse sich pro Haushalt etwa halbieren. Auf diesem Wege solle der starke Anstieg der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Umlage zur Förderung von Ökostrom aufgefangen werden, die am 15. Oktober 2012 von den Übertragungsnetzbetreibern für das nächste Jahr festgelegt worden sind. Grade bei einkommensschwachen Haushalten fehle es oft an Geld für Investitionen in stromsparende Haushaltsgeräte. Nach Angaben der Verbraucherzentralen seien bereits jetzt mindestens 600.000 Haushalte von Stromsperren betroffen, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlen können. Durch eine höhere EEG-Umlage könnten es noch mehr werden. Bisher erhielten rund 10 Prozent aller Haushalte eine energetische Beratung. Zwei Drittel davon waren einkommensschwache Haushalte. Umweltminister Peter Altmaier hatte die Stromsparinitiative bereits in seinem im August 2012 vorgestelltem 10-Punkte-Programm angekündigt.

Inhalt

Im Rahmen des runden Tisches stellten die anwesenden Verbände bereits vorhandene Maßnahmen aus ihrem Bereich vor und schilderten ihre Erwartungen. Vorgestellt wurde u.a. der sog. Stromsparcheck, mit dem durch Beratung bei den Verbrauchern selbst durch Langzeitarbeitslose über Energie- und Wassersparmaßnahmen informiert wird. Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, als auch Deutscher Landkreistag hoben hervor, dass vor allem das Bewusstsein der Verbraucher und eine Motivation für das Stromsparen geschaffen werden müsse. Die kommunale Energieberatung, die vielerorts bereits angeboten werde, sei nach wie vor eine freiwillige Aufgabe und insbesondere für Kommunen mit Nothaushalten oftmals nicht finanzierbar. Daher sei es aus kommunaler Sicht entscheidend, an bereits bestehende Energieberatungsprogramme anzuknüpfen, diese zu ertüchtigen und stärker zu fördern.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) hoben die Rolle der Stadtwerke dabei hervor, die selbst Effizienz-, Energieberatung und -dienstleistungen durchführen und anbieten. Hervorgehoben wurde der gleichberechtigte Zugang zu allen Förderprogrammen. Beide Verbände bezweifelten die Erreichbarkeit des durch den Bundesumweltminister geäußerten Einsparzieles.

Das Bundesumweltministerium hob hervor, dass die Verbraucher von entsprechenden Stellen Tipps, zum Beispiel zum Wechsel des Energieanbieters, zur Wärmedämmung oder Fördermöglichkeiten erhalten sollen. Geplant sei zudem, die Beratungen für einkommensschwache Haushalte zu verdoppeln. Zu Energieberatern ausgebildete Langzeitarbeitslose sollen ihre Erfahrungen an andere Berater weitergeben. Welche Mittel dafür zur Verfügung stehen werden, sei von den Ergebnissen der Haushaltverhandlungen 2013 abhängig, äußerte sich Altmaier. Neben der Beratung solle es konkrete Hilfen geben. Beabsichtigt sei neben hocheffizienten Haushaltsgeräten mehr Energiesparhilfsmittel, beispielsweise intelligente Stromsparleisten, anzubieten.

Ein weiteres Treffen des Runden Tisches findet im November dieses Jahres statt. Erreicht werden soll künftig eine Verbesserung in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Dann soll über konkrete Modelle entschieden werden, die den Betroffenen Hilfe und Unterstützung bieten.

Anmerkung

Auch aus Sicht des DStGB ist es dringend geboten, die Energiewende kosteneffizienter zu gestalten. Daher ist die Stromsparinitiative zu begrüßen. Allerdings sollte sich die Diskussion auch auf die Einsparpotenziale im Bereich der öffentlichen Gebäude erstrecken. Insgesamt beträgt der Energieverbrauch für das Heizen von Räumen und Wasser in den rund 176.000 öffentlichen Gebäuden ca. 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs. Gerade in dem vorwiegend alten Gebäudebestand liegt ein enormes Einsparpotenzial, das angesichts des Investitionsbedarfs deutlich stärker gefördert werden muss.

Über die Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung hinaus gilt es aus kommunaler Sicht vor allem die gerechte Verteilung der Energiekosten anzustreben. Unerlässliche Mehrkosten müssen unter allen beteiligten Akteuren gleichmäßig verteilt werden. Die Entlastungen einzelner Verbrauchsgruppen etwa im Bereich der EEG-Umlage oder bei den Stromnetzentgelten dürfen nicht dazu führen, dass die Mitte der Gesellschaft und der Mittelstand die im Rahmen der Energiewende anfallenden Mehrkosten schultern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Akzeptanz für das Gesamtprojekt Energiewende verloren geht.

Az.: II/3 811-00/8

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